Rechtlicher Rahmen

Beteiligung und Erlösverteilung

Bei einem Verkauf über Frühwerk gilt eine Aufteilung von 70/30 zu Gunsten des Künstlers. Die gesetzlich vorgeschriebene Künstlersozialabgabe von 5 % (KSK) übernimmt Frühwerk. Die Kosten für Verpackung, Versand und Zahlungsverkehr werden 50/50 aufgeteilt. Damit liegt die Beteiligung deutlich höher als in klassischen Galeriestrukturen, in denen üblicherweise 50 % einbehalten werden. Versteckte Kosten oder nachträgliche Abzüge gibt es nicht.

Rechenbeispiel

Ein Werk wird für 5.000 € verkauft. Der Versand kostet 50 €, für Verpackungsmaterial gibt der Künstler 25 € aus.

Vom Verkaufspreis werden zunächst die Kosten des Zahlungsverkehrs abgezogen, bei Kartenzahlung 1,5 % zuzüglich 0,25 €, also 75,25 €, (bei PayPal 2,5 %). Dazu kommen 50 € Versand. Der Verteilungsbetrag liegt damit bei 4.874,75 €.

Anteil Künstler:
70 % (von 4.874,75 €) = 3.412,33 €, + 12,50 € für Verpackungsmaterial
= 3.424,83 €.

Anteil Frühwerk
30 % (von 4.874,75 €) = 1.462,42 €, – 12,50 € Verpackungsmaterial und 250 € Künstlersozialabgabe.
= 1.199,92 €.

Planbarkeit

Die über Frühwerk angebotenen Arbeiten werden für einen klar definierten Zeitraum von min. sechs Monaten auf der Plattform präsentiert. Während dieses Zeitraums sollten die betreffenden Werke nicht parallel über andere Verkaufsplattformen, in Galerien oder im privaten Direktverkauf angeboten werden, damit eine eindeutige Zuordnung und verlässliche Vermittlung gewährleistet sind.

Frühwerk versteht sich nicht als Ersatz für die Zusammenarbeit mit Galerien und erhebt keinen Exklusivitätsanspruch gegenüber den Künstlerinnen und Künstlern. Eine Präsentation der Werke in Off-Spaces, Museen, Kunstvereinen oder anderen Institutionen ist jederzeit möglich. Ziel ist eine transparente und planbare Vermarktung der auf Frühwerk angebotenen Arbeiten, ohne bestehende oder zukünftige Kooperationen einzuschränken.

Fairer Rahmen für beide Seiten

Ziel dieser Regelungen ist nicht Einschränkung, sondern Verbindlichkeit. Frühwerk investiert in kuratorische Auswahl, Sichtbarkeit und professionelle Präsentation. Dafür braucht es einen zeitlich begrenzten, klar definierten Rahmen. Gleichzeitig behalten Künstler einen überdurchschnittlich hohen Erlösanteil sowie volle Freiheit über alle Arbeiten, die nicht Teil der Vereinbarung sind. Die rechtlichen Grundlagen von Frühwerk folgen damit einem zeitgemäßen Modell, das sowohl den Anforderungen des Kunstmarkts als auch den realen Bedingungen junger künstlerischer Positionen gerecht wird.